Beispiele

Fallbeispiele aus der Gutachterpraxis

Ein eindeutiger Fall

Situation:

Ein Stahlbalkon im 1. Obergeschoss mit umlaufendem Brüstungsgeländer ist fertiggestellt. Sie als Auftraggeber möchten Sicherheit darüber, ob die Ausführung den technischen Anforderungen entspricht – daher beauftragen Sie mich als Sachverständigen.

Beim Ortstermin wird festgestellt:

Alle relevanten Unterlagen (z. B. Standsicherheitsnachweis, Ausführungspläne, Profilmaße, gültige Zertifikate der ausführenden Firma) liegen vollständig und nachvollziehbar vor. Die Ausführung entspricht den anerkannten Regeln der Technik.

Ergebnis:

Eine kurze gutachterliche Stellungnahme reicht aus, um die fachgerechte Umsetzung zu bestätigen. 
Die Kosten für diese Leistung sind gering und stehen in einem wirtschaftlich sinnvollen Verhältnis zum Bauwert – insbesondere mit Blick auf Ihre Sicherheit als Auftraggeber.

Ein komplexer Fall

Beim Ortstermin wird festgestellt:

Einige Unterlagen fehlen, Zulassungen der verwendeten Befestigungsmittel sind nicht eindeutig nachvollziehbar, und es gibt Abweichungen von der statischen Berechnung – z. B. leicht unterdimensionierte Profile oder Verbindungsschrauben, die von den Vorgaben abweichen. Eine Nachbesserung ist grundsätzlich möglich.

Ergebnis:

Es ist eine weiterführende Untersuchung notwendig – ggf. mit konkreten Vorschlägen zur nachträglichen Ertüchtigung, um Standsicherheit und Gebrauchstauglichkeit nachzuweisen.

Ein vollständiges Gutachten ist in diesem Fall empfehlenswert. Zwar ist der Aufwand höher, doch die Kosten bleiben in einem wirtschaftlich vertretbaren Rahmen – gemessen am Gesamtwert des Bauwerks.

Ein schwerwiegender Fall

Beim Ortstermin wird festgestellt:

Wesentliche Nachweise – wie Schweißzertifikate oder Qualifikationen der ausführenden Firma – fehlen vollständig. Zudem werden gravierende Ausführungsfehler festgestellt, etwa fehlende oder unsachgemäß montierte Befestigungen. Es besteht möglicherweise akute Gefahr.

Es stellt sich heraus, dass das ausführende Unternehmen nicht über die erforderliche Qualifikation verfügt, liegt unter Umständen ein Totalschaden vor.

Ergebnis:

Eine technische Nachbesserung ist in solchen Fällen nicht mehr sinnvoll oder wirtschaftlich vertretbar.
Eine gutachterliche Stellungnahme zur Sperrung der Anlage oder zum Rückbau ist ausreichend und notwendig.

Der Aufwand ist gering, ebenso wie die Kosten – da keine weitergehende Prüfung mehr erforderlich ist.

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